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Was zahlt die Krankenkasse beim Zahnersatz?
Festzuschuss, Regelversorgung, Bonusheft und Härtefall: So viel zahlt die gesetzliche Kasse bei Kronen, Brücken und Implantaten.

- Die Kasse zahlt einen Festzuschuss: bis Ende 2026 60 %, ab 1. Januar 2027 nur noch 50 % der Regelversorgung.
- Mit lückenlosem Bonusheft: 70 bzw. 75 % (bis 2026), ab 2027 60 bzw. 65 %.
- Für vor dem 1.1.2027 bewilligte Heil- und Kostenpläne gelten noch die alten Sätze.
- Mehrkosten für Keramik oder Implantate tragen Sie selbst.
- Im Beispiel bleiben beim Implantat mit Krone 2.654,32 € Eigenanteil.
Ob Krone, Brücke oder Implantat: Beim Zahnersatz zahlen gesetzlich Versicherte fast immer einen Teil selbst. Wie hoch dieser Eigenanteil ist, hängt von der gewählten Versorgung und von Ihrem Bonusheft ab.
Regelversorgung und Festzuschuss
Für jeden Befund ist eine sogenannte Regelversorgung festgelegt, also eine medizinisch ausreichende Standardlösung. Die Krankenkasse zahlt darauf einen Festzuschuss: bis Ende 2026 sind das 60 Prozent der Kosten dieser Regelversorgung, ab dem 1. Januar 2027 nur noch 50 Prozent. Wählen Sie eine höherwertige Lösung, etwa eine Keramikkrone oder ein Implantat, bleibt der Zuschuss gleich, die Mehrkosten tragen Sie selbst.
Mehr Zuschuss mit Bonusheft
Wer regelmäßig zur Kontrolle geht und das im Bonusheft nachweisen kann, bekommt mehr:
| Nachweis | bis 31.12.2026 | ab 01.01.2027 |
|---|---|---|
| ohne lückenloses Bonusheft | 60 % | 50 % |
| 5 Jahre lückenlos | 70 % | 60 % |
| 10 Jahre lückenlos | 75 % | 65 % |
Angaben jeweils als Anteil an den Kosten der Regelversorgung.
Was sich 2027 ändert
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sinken die Festzuschüsse zum 1. Januar 2027 um 10 Prozentpunkte. Maßgeblich ist das Datum, an dem die Kasse den Heil- und Kostenplan bewilligt: Für Festzuschüsse, die vor dem 1. Januar 2027 bewilligt sind, gelten noch die alten Sätze, auch wenn die Behandlung erst 2027 stattfindet. Steht bei Ihnen Zahnersatz an, lohnt es sich also, den Plan rechtzeitig einzureichen.
Bei geringem Einkommen kann ein Härtefall vorliegen. Dann übernimmt die Kasse die Kosten der Regelversorgung vollständig, aber ebenfalls nicht die Mehrkosten einer höherwertigen Lösung.
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Implantat mit Krone kostet im Beispiel aus dem uniVersa-Rechner 3.330,04 Euro. Die Krankenkasse erstattet davon 675,72 Euro. Ohne Zusatzversicherung bleiben 2.654,32 Euro Eigenanteil.
| Behandlung | Rechnung | Kasse | Eigenanteil ohne Zusatz |
|---|---|---|---|
| Implantat mit Krone | 3.330,04 € | 675,72 € | 2.654,32 € |
| Brücke | 1.710,95 € | 662,47 € | 1.048,48 € |
| Keramikkrone | 960,45 € | 286,57 € | 673,88 € |
| Inlay (Gold/Keramik) | 925,39 € | 72,87 € | 852,52 € |
Beispielrechnungen aus dem uniVersa-Onlinerechner, Stand 10/2026, also mit den bis Ende 2026 geltenden Festzuschüssen. Ab 2027 zahlt die Kasse weniger, der Eigenanteil wird entsprechend höher. Die tatsächlichen Kosten hängen von der Behandlung im Einzelfall ab.
Der Heil- und Kostenplan
Vor der Behandlung erstellt Ihre Zahnarztpraxis einen Heil- und Kostenplan. Diesen reichen Sie bei der Krankenkasse ein, die den Festzuschuss genehmigt. Haben Sie eine Zahnzusatzversicherung, lohnt es sich, den Plan auch dort vorab einzureichen.
Wie eine Zahnzusatzversicherung hilft
Eine Zahnzusatzversicherung schließt die Lücke zwischen Festzuschuss und Rechnung. Beim Tarif uni-dent|Top erstattet die Stufe Top 100 im Implantat-Beispiel 2.654,32 Euro, der Eigenanteil sinkt auf null. Wichtig: Bereits angeratene oder begonnene Behandlungen sind in der Regel nicht versichert.
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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Angaben ohne Gewähr.




