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Brille für Kinder: Was zahlt die Krankenkasse?
Gläser ja, Gestell nein: Was die gesetzliche Krankenkasse bei Brillen und Kontaktlinsen für Kinder übernimmt und was Eltern selbst zahlen.

- Bis 18 zahlt die Kasse die Brillengläser im Rahmen von Festbeträgen.
- Das Gestell zahlen Eltern selbst.
- Kontaktlinsen übernimmt die Kasse nur in medizinischen Ausnahmefällen.
- Eine Zusatzversicherung kann Gestell und Sonderwünsche abdecken.
Viele Kinder brauchen irgendwann eine Brille. Weil die Augen noch wachsen, ändert sich die Sehstärke oft, und beim Spielen geht auch mal eine Brille kaputt. Gut zu wissen, was die Krankenkasse übernimmt.
Was die gesetzliche Kasse übernimmt
Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Brillengläser, wenn eine Verordnung vorliegt. Sie zahlt dabei feste Beträge, sogenannte Festbeträge. Teurere Gläser, zum Beispiel besonders dünne oder entspiegelte, kosten einen Aufpreis.
Was Eltern selbst zahlen
- das Brillengestell,
- Aufpreise für höherwertige Gläser,
- in der Regel Sport- oder Schwimmbrillen mit Sehstärke.
Kontaktlinsen
Kontaktlinsen zahlt die Kasse nur in bestimmten medizinischen Ausnahmefällen, zum Beispiel bei sehr hohen Sehstärken oder bestimmten Augenerkrankungen. Sonst sind sie Privatsache.
Und bei Erwachsenen?
Für Erwachsene sind Brillen in den meisten Fällen Privatsache. Die Kasse zahlt nur bei starker Sehschwäche oder bestimmten Erkrankungen einen Zuschuss.
Wann eine Zusatzversicherung sinnvoll ist
Ambulante Zusatzversicherungen übernehmen je nach Tarif einen festen Betrag für Sehhilfen, oft alle ein oder zwei Jahre, inklusive Gestell. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, ob Ihr Kind eine Brille braucht, wie oft sich die Sehstärke ändert und welche Leistungen sonst im Tarif enthalten sind.
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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Angaben ohne Gewähr.




