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Vermögenswirksame Leistungen: Geld vom Arbeitgeber, das viele verschenken
Was vermögenswirksame Leistungen sind, wie Sie sie beantragen und wie Sie den Zuschuss vom Arbeitgeber am besten nutzen.

- Viele Arbeitgeber zahlen monatlich einen Zuschuss, oft bis zu 40 €.
- Die VL müssen Sie selbst beantragen, sonst verfallen sie.
- Der Zuschuss kann zum Beispiel in eine Kapitallebensversicherung oder die betriebliche Altersvorsorge fließen.
- Welcher Weg passt, hängt von Ihrem Ziel ab.
Vermögenswirksame Leistungen, kurz VL, sind ein Zuschuss Ihres Arbeitgebers für Ihre Vermögensbildung. Ob und wie viel Sie bekommen, steht im Arbeits- oder Tarifvertrag. Häufig sind es bis zu 40 Euro im Monat.
So bekommen Sie die VL
- Prüfen Sie Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag, ob VL vorgesehen sind.
- Legen Sie fest, wohin die VL fließen sollen, zum Beispiel in eine Kapitallebensversicherung oder in Ihre betriebliche Altersvorsorge.
- Reichen Sie die Vertragsdaten bei Ihrer Personalabteilung ein. Der Arbeitgeber überweist dann direkt.
Wohin die VL fließen können
| Weg | Was gilt |
|---|---|
| Kapitallebensversicherung | Vom Gesetz als Anlageform vorgesehen. Der Vertrag läuft mindestens zwölf Jahre und sichert zugleich den Todesfall ab. |
| Betriebliche Altersvorsorge | Die VL fließen per Entgeltumwandlung zum Beispiel in eine Direktversicherung. Spart der Arbeitgeber dadurch Sozialabgaben, gibt er in der Regel 15 % dazu. |
Eine staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage gibt es nur bei Fondssparplänen und Bausparverträgen. Diese Anlageformen vermitteln wir als Versicherungsmakler nicht. Stand der gesetzlichen Regelungen 10/2026, Angaben ohne Gewähr.
Was Sie beachten sollten
Welcher Weg passt, hängt von Ihrem Ziel ab. Wer vor allem fürs Alter vorsorgen möchte, fährt mit der betrieblichen Altersvorsorge oft gut, gerade mit Arbeitgeberzuschuss. Prüfen Sie außerdem, ob in Ihrem Betrieb schon ein VL-Vertrag läuft, der weiter bespart werden kann.
Wir schauen uns Ihre Situation im kostenlosen Erstgespräch an, digital und unverbindlich.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Angaben ohne Gewähr.




