Startseite / Ratgeber / Familie absichern
Risikolebensversicherung: Wie hoch sollte die Summe sein?
Faustregeln, Laufzeit, konstante oder fallende Summe und die Über-Kreuz-Versicherung: So finden Eltern die passende Absicherung.

- Häufig genannte Faustregel: das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens, plus offene Kredite.
- Die Laufzeit sollte mindestens reichen, bis das jüngste Kind finanziell selbstständig ist.
- Unverheiratete Paare sollten über Kreuz versichern, um Erbschaftsteuer zu vermeiden.
- Gesundheitsfragen immer vollständig und ehrlich beantworten.
Eine Risikolebensversicherung zahlt eine vereinbarte Summe, wenn die versicherte Person während der Laufzeit stirbt. Für Familien ist sie eine der wichtigsten Absicherungen überhaupt. Weil sie nur den Todesfall absichert und kein Geld anspart, ist der Beitrag im Vergleich zu anderen Versicherungen meist überschaubar.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht, aber gute Anhaltspunkte. Häufig genannt wird als Faustregel das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens. Genauer wird es, wenn Sie selbst rechnen:
- Offene Kredite, zum Beispiel die Baufinanzierung,
- laufende Kosten der Familie für einige Jahre: Miete, Lebenshaltung, Kinderbetreuung,
- Ausbildung der Kinder, etwa Studium oder Ausbildung,
- abzüglich dessen, was schon da ist: Ersparnisse, bestehende Verträge, Hinterbliebenenrenten.
Wie lange sollte die Laufzeit sein?
Mindestens so lange, bis Ihr jüngstes Kind finanziell auf eigenen Beinen steht, also oft bis zum Ende von Ausbildung oder Studium. Gibt es einen Kredit, sollte die Laufzeit auch bis zum Ende der Finanzierung reichen.
Konstante oder fallende Summe?
| Variante | So funktioniert sie | Sinnvoll für |
|---|---|---|
| Konstante Summe | bleibt über die ganze Laufzeit gleich | die Absicherung der Familie |
| Fallende Summe | sinkt jedes Jahr, zum Beispiel passend zur Restschuld | die Absicherung eines Kredits, meist günstiger |
Unverheiratet? Dann über Kreuz versichern
Bei Paaren ohne Trauschein kann die Auszahlung erbschaftsteuerpflichtig sein. Der Freibetrag für unverheiratete Partner liegt bei nur 20.000 Euro, für Ehepartner bei 500.000 Euro.
Die Lösung ist die Über-Kreuz-Versicherung: Jeder Partner schließt den Vertrag auf das Leben des anderen ab und zahlt die Beiträge. Stirbt die versicherte Person, bekommt der Partner das Geld aus seinem eigenen Vertrag. Erbschaftsteuer fällt dann nicht an.
Wer sollte versichert sein?
Jeder Elternteil, auf dessen Einkommen oder Arbeitskraft die Familie angewiesen ist. Das gilt auch für den Elternteil, der gerade in Elternzeit ist oder weniger verdient: Fällt er weg, entstehen zum Beispiel Kosten für Kinderbetreuung.
Gesundheitsfragen ernst nehmen
Beim Antrag fragt der Versicherer nach Ihrer Gesundheit, oft auch nach Rauchen, Gewicht und gefährlichen Hobbys. Diese Fragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Falsche oder fehlende Angaben können dazu führen, dass im Ernstfall nicht gezahlt wird.
Wir schauen uns Ihre Situation im kostenlosen Erstgespräch an, digital und unverbindlich.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Angaben ohne Gewähr.




