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Berufsunfähigkeitsversicherung einfach erklärt
Warum die gesetzliche Absicherung nicht reicht, wie hoch die BU-Rente sein sollte und auf welche Klauseln es ankommt.

- Wer nach dem 1. Januar 1961 geboren ist, hat keinen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsschutz mehr.
- Die BU-Versicherung zahlt eine monatliche Rente, meist ab 50 % Berufsunfähigkeit.
- Wichtige Klauseln: Verzicht auf abstrakte Verweisung, Laufzeit bis zur Rente, Nachversicherungsgarantie.
- Je jünger und gesünder bei Abschluss, desto günstiger in der Regel.
Ihre Arbeitskraft ist Ihr wichtigstes Kapital: Über ein ganzes Berufsleben kommt eine große Summe zusammen, von der Ihre Familie lebt. Fällt dieses Einkommen aus gesundheitlichen Gründen weg, wird es schnell eng.
Was der Staat zahlt und was nicht
Für alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, gibt es keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. Es bleibt die Erwerbsminderungsrente. Und die prüft nicht, ob Sie Ihren Beruf noch ausüben können, sondern ob Sie überhaupt noch arbeiten können, in irgendeinem Beruf.
| Sie können täglich noch arbeiten | Gesetzliche Leistung |
|---|---|
| weniger als 3 Stunden | volle Erwerbsminderungsrente |
| 3 bis unter 6 Stunden | halbe Erwerbsminderungsrente |
| 6 Stunden oder mehr | keine Rente |
Auch die volle Erwerbsminderungsrente fällt in der Regel deutlich niedriger aus als das bisherige Nettoeinkommen.
Was eine BU-Versicherung leistet
Sie zahlt eine vereinbarte monatliche Rente, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben können. Bei den meisten Tarifen gilt das ab einem Grad von 50 Prozent, also wenn Sie Ihren Beruf nur noch zur Hälfte ausüben können.
Übrigens: Häufige Ursachen sind nicht Unfälle, sondern Erkrankungen, zum Beispiel psychische Erkrankungen oder Probleme mit Rücken und Gelenken.
Wie hoch sollte die BU-Rente sein?
Eine verbreitete Orientierung sind 70 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens. Denken Sie daran, dass von der Rente noch Steuern und je nach Situation Krankenversicherungsbeiträge abgehen können.
Auf diese Klauseln kommt es an
- Verzicht auf abstrakte Verweisung: Der Versicherer darf Sie nicht auf einen anderen Beruf verweisen, den Sie theoretisch noch ausüben könnten.
- Laufzeit bis zum Rentenbeginn: Eine kurze Laufzeit spart Beitrag, lässt aber die Jahre mit dem höchsten Risiko ungeschützt.
- Nachversicherungsgarantie: Die Rente lässt sich später ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen, zum Beispiel bei Heirat oder Geburt eines Kindes.
- Rückwirkende Leistung: auch wenn die Berufsunfähigkeit verspätet gemeldet wird.
- Prognosezeitraum von sechs Monaten: Die Leistung beginnt nicht erst nach einer langen Wartezeit.
Früh abschließen lohnt sich
Der Beitrag hängt stark von Alter, Gesundheit und Beruf ab. Wer jung und gesund abschließt, zahlt in der Regel weniger und hat bessere Chancen, ohne Ausschlüsse versichert zu werden. Vorerkrankungen machen den Abschluss nicht unmöglich, aber aufwendiger.
Wir schauen uns Ihre Situation im kostenlosen Erstgespräch an, digital und unverbindlich.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Angaben ohne Gewähr.




