Bis zu 100 % Erstattung bei Implantaten inklusive Knochenaufbau, Kronen, Brücken und Inlays. Tarif uni-dent|Top der uniVersa, ab 22,96 € im Monat, direkt online abschließen.
Versicherungsbeginn ab dem nächsten Monatsersten möglich · weiter zum sicheren Rechner der uniVersa
„Da müssen wir eine Krone machen.“
„Wir empfehlen ein Implantat.“
„Die alte Brücke muss erneuert werden.“
Spätestens dann zeigt sich, was die gesetzliche Kasse übernimmt, und was nicht. Mit einer Zahnzusatzversicherung bleibt Ihnen der Schreck beim Kostenvoranschlag erspart. Wichtig: Sie muss abgeschlossen sein, bevor eine Behandlung angeraten wird.
Die gesetzliche Kasse zahlt beim Zahnersatz nur einen Festzuschuss. So viel bleibt bei typischen Behandlungen an Ihnen hängen, mit und ohne Zusatzversicherung.
Am besten vor dem nächsten Zahnarzttermin abschließen. Behandlungen, die bereits angeraten oder begonnen wurden, sind in der Regel nicht versichert.
| Rechnung Zahnarzt | 3.330,04 € |
| Erstattung Krankenkasse | − 675,72 € |
| Erstattung uni-dent|Top 100 | − 2.654,32 € |
| Ihr Eigenanteil | 0,00 € |
Beispielwerte laut uniVersa-Onlinerechner, Stand 10/2026, mit den bis Ende 2026 geltenden Festzuschüssen.
Der Festzuschuss der Krankenkasse sinkt um 10 Prozentpunkte. Ihr Eigenanteil für Kronen, Brücken und Prothesen steigt damit spürbar.
| Festzuschuss der KasseAnteil an der Regelversorgung | bis 31.12.2026heute | ab 01.01.2027neu |
|---|---|---|
| ohne Bonusheft | 60 % | 50 % |
| 5 Jahre Bonusheft | 70 % | 60 % |
| 10 Jahre Bonusheft | 75 % | 65 % |
Lassen Sie den Heil- und Kostenplan noch 2026 bewilligen. Für Festzuschüsse, die vor dem 1. Januar 2027 bewilligt sind, gelten die alten Sätze, auch wenn erst 2027 behandelt wird.
Dann ist jetzt ein guter Zeitpunkt für eine Zahnzusatzversicherung. Sie gleicht den höheren Eigenanteil je nach Stufe ganz oder teilweise aus, muss aber abgeschlossen sein, bevor eine Behandlung angeraten wird. Beitrag berechnen
Härtefälle mit geringem Einkommen erhalten weiterhin die volle Regelversorgung. Quelle: § 55 SGB V in der Fassung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BGBl. I 2026 Nr. 228).
Drei Stufen mit gleichem Leistungsumfang. Sie unterscheiden sich nur in der Höhe der Erstattung, und Sie wählen, wie viel Ihnen das wert ist.
Beispielbeiträge laut uniVersa-Onlinerechner, Stand 10/2026, gesetzlich versichert. Erstattung inkl. Vorleistung der Krankenkasse. Maßgeblich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Sie schließen online ab, sind damit aber nicht allein. Jan ist Ihr Ansprechpartner bei Vorsorge Familie und erklärt Ihnen Stufen, Leistungen und Kieferorthopädie verständlich und kostenfrei.
Ja. Sie berechnen Ihren Beitrag im Onlinerechner der uniVersa, wählen Ihre Tarifstufe und schließen den Vertrag dort direkt ab. Die Verbindung ist SSL-verschlüsselt.
Gesetzlich Versicherte bzw. Personen mit Anspruch auf freie Heilfürsorge. Kinder unter 16 Jahren versichern Sie als Elternteil mit.
Das hängt vom Alter und der Stufe ab. Beispiel: Für ein 7-jähriges Kind ab 9,70 € im Monat, für Erwachsene mit 36 Jahren ab 22,96 €. Ihren genauen Beitrag sehen Sie im Rechner.
Sie wählen im Rechner den Versicherungsbeginn, jeweils zum nächsten Monatsersten oder später.
Ja. Ab dem 1. Januar 2027 sinkt der Festzuschuss der Kasse für Zahnersatz von 60 auf 50 Prozent der Regelversorgung, mit Bonusheft von 70 auf 60 bzw. von 75 auf 65 Prozent. Für Festzuschüsse, die vor dem 1. Januar 2027 bewilligt sind, gelten noch die alten Sätze. Der Eigenanteil steigt damit, eine Zahnzusatzversicherung gleicht ihn je nach Stufe ganz oder teilweise aus.
Bereits angeratene oder begonnene Behandlungen sind bei Zahnzusatzversicherungen in der Regel nicht versichert. Darum lohnt sich der Abschluss, bevor der Zahnarzt etwas feststellt. Die genauen Regeln stehen in den Versicherungsbedingungen.
Rufen Sie Jan Zieminski direkt an unter +49 176 62150289 oder schreiben Sie an info@vorsorge-familie.de. Die Beratung ist kostenfrei.
Kinder ab 9,70 €, Erwachsene ab 22,96 € im Monat.
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